Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HWAI Hanseatische Wohn- und Anlageimmobilien UG (haftungsbeschränkt)

§ 1   Maklervertrag

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf gemäß § 656a BGB (Textform) der Textform. Durch die Bestätigung in Textform der Innanspruchnahme unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, kommt der Maklervertrag mit uns zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

§ 2 Maklercourtage

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zu dem Abschluss des Kaufvertrags, so ist die Maklerprovision unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrags fällig: Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 6,25% (inkl. 19% MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu dem Abschluss eines Kaufvertrags kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Kaufertrags war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung fällig.

 

Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Haus den Maklervertrag gemäß § 656d BGB (Vereinbarung über die Maklerkosten) abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder wir als Makler einen Nachweis hierüber erbringt. § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

 

Lassen wir uns als Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Haus einen Maklerlohn gemäß § 656c BGB (Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien) versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbaren wir als Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass wir für diese unentgeltlich tätig werden, könne wir uns auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers.

 

Die §§ 656c und 656d BGB gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

 

§ 3   Notarielle Beurkundung / Abschluss eines Mietvertrages / Pachtvertrages

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.

 

§ 4   Doppeltätigkeit

Die Firma HWAI Hanseatische Wohn- und Anlageimmobilien UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, auch für die andere Vertragspartei tätig zu werden.

 

§ 5   Schadenersatz

Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber der Firma HWAI Hanseatische Wohn- und Anlageimmobilien UG (haftungsbeschränkt) in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Hauptvertrag zustande kommt.

 

§ 6   Haftung

Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von der Firma HWAI Hanseatische Wohn- und Anlageimmobilien UG (haftungsbeschränkt) ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

 

§ 7   Datenschutz

Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

 

§ 8   Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen mit den mit der Firma HWAI Hanseatische Wohn- und Anlageimmobilie UG (haftungsbeschränkt) geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

 

§ 9 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma HWAI Hanseatische Wohn- und Anlageimmobilien UG (haftungsbeschränkt), Jordanstraße 16, 20535 Hamburg,  Tel.: (040) 36 19 11 13, E-Mail: kimschmidt@outlook.com mittels einer eindeutigen Erklärungen (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Verbraucher nicht mehr an den Maklervertrag gebunden. Beiderseits empfangene Leistungen sind zurück zugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Bereits vom Verbraucher erbrachte Zahlungen werden von der Firma HWAI Hanseatische Wohn- und Anlageimmobilien UG (haftungsbeschränkt) an ihn zurückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Firma HWAI Hanseatische Wohn- und Anlageimmobilien UG (haftungsbeschränkt) mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dieses die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.